Mehrere Krankenkassen schrieben den Abschluß von Rahmenverträgen zur Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsärzten mit Röntgenkontrastmitteln als Sprechstundenbedarf aus. Auf mehrere Fachlose der Ausschreibung gab u. a. ein pharmazeutischer Großhändler ein Angebot ab. Die Auftraggeber beabsichtigten zunächst, diesem Bieter den Zuschlag zu erteilen, sahen davon jedoch auf Grund von Rügen konkurrierender Bieter ab. Diese machten geltend, daß der Großhändler Klinikpackungen angeboten habe, die nicht zum Beschaffungsbedarf der Krankenkassen gehörten. Die Auftraggeber korrigierten daraufhin ihre Vergabeentscheidung und schlossen das Angebot des Großhändlers auf Grund einer Abweichung von den Vergabeunterlagen gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV aus der Wertung aus. „Dürfen Klinikpackungen als Sprechstundenbedarf angeboten werden?“ weiterlesen