Ein Arbeitnehmer unterschlug über Jahre hinweg Altmetall bei seinem Arbeitgeber und veräußerte dies auf eigene Rechnung an einen Schrotthändler. Nachdem die Straftaten ans Licht gekommen waren, zog ihn das Finanzamt nachträglich zur Zahlung von Umsatz- und Gewerbesteuer heran. Als Folge daraus erhob auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin Mitgliedsbeiträge von ihm. Hiergegen wandte sich der Straftäter und erhob Klage zum Verwaltungsgericht Berlin. Nachdem diese abgewiesen worden war, beantragte er beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil. „OVG Berlin-Brandenburg: Auch Straftäter müssen Mitglied in der IHK werden“ weiterlesen