Die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 2. Februar 2017 wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT vom 7. Februar 2017, B 1, berichtigt durch BAnz AT vom 8. Februar 2017, B1). Die Unterschwellenvergabeordnung soll künftig für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch die öffentlichen Auftraggeber des Bundes und der Länder gelten, die mangels Erreichen der EU-Schwellenwerte nicht dem Kartellvergaberecht des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbedingungen unterliegen. „Unterschwellenvergabeordnung veröffentlicht“ weiterlesen