Im Rahmen einer Ausschreibung von Tischlerarbeiten gab ein Bieter zwei Angebote ab, die sich inhaltlich in der Einbindung eines Nachunternehmers sowie in der Zuordnung zweier Einheitspreise zu bestimmten Positionen des Leistungsverzeichnisses unterschieden und dadurch geringfügig unterschiedliche Gesamtpreise aufwiesen. Die Angebote reichte der Bieter kurz hintereinander bei der Vergabestelle ein. Nachdem die Vergabestelle die Ausschreibung wegen einer vermeintlichen Kostenüberschreitung aufgehoben hatte, mußte sich der Bundesgerichtshof im Zuge des von dem Bieter angestrengten Schadensersatzprozesses u. a. mit der Frage befassen, ob die Abgabe mehrerer Hauptangebote durch denselben Bieter zulässig ist. „BGH: Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zulässig“ weiterlesen