Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern schrieb die Lieferung digitaler Endgeräte zum Betrieb im TETRA-Funknetz der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) im nichtoffenen Verfahren aus. Gegenstand der zu vergebenden Rahmenvereinbarung sollte neben der Lieferung der eigentlichen Funkgeräte u. a. auch die Lieferung von Mehrfachbediengeräten („Multicontrolheads“), mit denen mehrere Funkgeräte gleichzeitig bedient werden können, sein. Teil- oder Fachlose wurden nicht gebildet. Ein Unternehmen, das Mehrfachbediengeräte anbietet, stellte hiergegen einen Nachprüfungsantrag bei den Vergabekammern des Bundes und machte u. a. geltend, daß die Auftraggeberin für die Beschaffung der Mehrfachbediengeräte hätte ein eigenes Los bilden müssen, auf das sich das Unternehmen hätte bewerben können. „VK Bund: Bessere Durchsetzbarkeit von Gewährleistungsansprüchen kann Verzicht auf Losaufteilung rechtfertigen“ weiterlesen