Baunutzungsplan: GFZ-Festsetzung nun auch auf der Schöneberger Insel funktionslos

Die Frage der Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans für Berlin beschäftigt weiter die Gerichte. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte sich nun auch mit der Funktionslosigkeit der GFZ-Festsetzung für ein Grundstück im Bereich der sogenannten Schöneberger Insel zu befassen. Der Klage lag ein Vorhaben zum Ausbau des Dachgeschosses eines bestehenden Wohnhauses zugrunde. Durch den Dachgeschossausbau sollte die im Baunutzungsplan festgesetzte Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,5, die das bestehende Gebädude bereits nicht einhielt, weiter überschritten werden. Es sollte eine GFZ von 4,15 erreicht werden. Das Bezirksamt versagte den vom Bauherrn beantragten Vorbescheid unter Berufung auf seine „Leitlinien für die planungsrechtliche Beurteilung bei ergänzenden Bauvorhaben in hoch verdichteten Gebieten“, nach denen einer GFZ-Überschreitung nur bis zu einem Wert von 3,75 zugestimmt werde.

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Seminar: Dachgeschossausbau im bauordnungsrechtlichen Kontext

Dr. Sebastian Conrad referiert bei einem Seminar der Baukammer Berlin zu bauordnungsrechtlichen Fragen des Ausbaus von Dachgeschossen. Zu den Themen des Seminars gehören u. a. die Baugenehmigungspflicht, die bauordnungsrechtlichen Vorgaben für die Abstandsflächen, Fragen des Brandschutzes und der Rettungswege sowie denkmalschutzrechtliche Anforderungen. Das Seminar findet am 14. Dezember 2017 von 17 Uhr bis 19 Uhr im Haus der Baukammer, Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin statt. Weitere Informationen und Anmeldungen hier.