Strebt ein Beamter die Zuweisung eines anderen Dienstpostens innerhalb derselben Behörde an, kann er dies in der Regel nicht im Klagewege erreichen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit einer aktuellen Entscheidung klargestellt (Urteil vom 19. November 2015, 2 A 6.13). Ihr lag die Klage eines Regierungsdirektors (Besoldungsgruppe A 15 BBesO) im Bundesnachrichtendienst zugrunde, der seine Umsetzung auf einen ebenfalls nach A 15 bewerteten Dienstposten an einer Auslandsresidentur des Bundesnachrichtendienstes anstrebte und sich auf eine entsprechende Ausschreibung beworben hatte. „Bundesverwaltungsgericht: Keine Klagebefugnis bei angestrebter Umsetzung“ weiterlesen