Die hauptamtliche Bürgermeisterin einer Stadt in Sachsen-Anhalt wehrte sich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ihre vorläufige Dienstenthebung. Dem vorangegangen war eine offensichtlich heftige Auseinandersetzung mit dem Stadtrat, in deren Rahmen der Bürgermeisterin Weisungsverstöße, Verstöße gegen Unterrichtungs- und Beteiligungspflichten gegenüber dem Stadtrat, die Nichtumsetzung von Stadtratsbeschlüssen, rechtswidrige Personalentscheidungen sowie Verstöße im Bereich des Nebentätigkeitsrechts zur Last gelegt wurden. Die vom Stadtrat angeordnete vorläufige Dienstenthebung wurde im Eilverfahren sowohl vom Verwaltungsgericht Magdeburg als auch vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigt. Die Bürgermeisterin erhob hiergegen Verfassungsbeschwerde und machte im wesentlichen eine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG geltend. Damit drang sie jedoch nicht durch. „BVerfG zur vorläufigen Dienstenthebung bei kommunalen Wahlbeamten“ weiterlesen