Der Eigentümer eines Gebäudes in der denkmalgeschützten mittelalterlichen Altstadt der Stadt Brandenburg an der Havel beabsichtigte die Anbringung einer Photovoltaikanlage auf der Dachfläche seines Hauses. Nachdem die zuständige Behörde die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung abgelehnt hatte, erhob er Klage zum Verwaltungsgericht Potsdam. Nachdem diese erfolglos geblieben war, beantragte er beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung der Berufung u. a. mit dem Argument, der Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien werde staatlich gefördert und entspreche dem Zeitgeist. „OVG Berlin-Brandenburg: Kein Vorrang des Umweltschutzes vor dem Denkmalschutz“ weiterlesen