Die 1. Vergabekammer des Bundes weist in einem aktuellen Beschluß auf eine interessante Frage im Bereich der Vergabe öffentlicher Bauaufträge hin. Die Entscheidung betraf die Vergabe von Bauleistungen zur geotechnischen Sicherung. Die Vergabeunterlagen enthielten u. a. ein Formblatt zum Personal, das wie folgt überschrieben war:
„Nachstehend ist das vom Auftragnehmer für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal anzugeben (VOB/A § 6a EU Nr. 3 g)”.
In dem Formblatt waren Angaben zu Namen, Funktion, Beruf, Qualifikation und bisher ausgeübter Tätigkeiten verlangt. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe, die der Auftraggeber nach Formblatt 211 EU des Vergabehandbuch des Bundes erstellt hatte, enthielt keinen Hinweis auf diese Anlage. „Dürfen bei der Vergabe von Bauaufträgen Angaben zur beruflichen Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter verlangt werden?“ weiterlesen