Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zur Besetzung der Stelle des Leiters der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt einmal mehr typische Rechtsprobleme bei der Besetzung von Spitzenpositionen im öffentlichen Dienst auf. Vergeben werden sollte die Stelle des Leiters der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wählte hierfür eine Kandidatin aus, die im Wesentlichen auf eine Tätigkeit für eine politische Partei zurückblicken konnte. Zudem hatte sie im Bundesfamilienministerium als Büroleiterin der Ministerin gearbeitet. Hiergegen wandte sich eine Ministerialdirigentin, die als Unterabteilungsleiterin im Bundesfamilienministerium tätig war und sich um die Stelle beworben hatte.
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