Eine Entscheidung der 1. Vergabekammer des Bundes befasst sich mit der Frage, wann Verfügbarkeitserklärungen für Drittpersonal im Vergabeverfahren vorgelegt werden müssen. Der Entscheidung lag ein Vergabeverfahren zur Beschaffung eines IT-Verwaltungssystems zugrunde. Der Auftrag sollte im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Ein Bewerber, dessen Teilnahmeantrag mangels Eignung nicht berücksichtigt werden sollte, wandte sich mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag gegen die Nichtberücksichtigung seines Teilnahmeantrags.
Im Nachprüfungsverfahren machte der Auftraggeber über die fehlende Eignung des Bewerbers hinaus geltend, dieser habe für mehrere im Zuschlagsfall einzusetzende Personen, die bei einem Drittunternehmen beschäftigt waren, entgegen einer anderslautenden Vorgabe des Auftraggebers keine Verfügbarkeitserklärung vorgelegt. „Verfügbarkeitserklärung für einzusetzendes Personal: bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen“ weiterlesen