Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln erörtert die Möglichkeit eines Bieters, bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich Einsicht in die Vergabeakten zu nehmen. Der Entscheidung liegt die Vergabe eines Auftrags über Bauleistungen für ein Krankenhaus zugrunde. Der Auftraggeber teilte einem unterlegenen Bieter zunächst mit, dass der Zuschlag auf das Nebenangebot eines anderen Bieters erteilt werden solle. Einige Zeit später stellte der unterlegene Bieter fest, dass auf der Baustelle nicht der ihm genannte Bieter, sondern eine Bietergemeinschaft aus anderen Unternehmen tätig war. Er mutmaßte daher einen Vergaberechtsverstoß und begehrte beim Auftraggeber Einsicht in bestimmte Unterlagen aus der Vergabeakte. Auf dieser Grundlage wollte er die Möglichkeit, Schadensersatz wegen des Nichterhalts des Auftrags geltend zu machen, prüfen. „Akteneinsicht im Vergabeverfahren: auch im Unterschwellenbereich?“ weiterlesen