Die 2. Vergabekammer des Bundes stellt erneut klar, daß ein bloßer Verstoß gegen die Informationspflicht nach § 134 Abs. 1 GWB keine Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren begründet. „VK Bund: Bloßer Verstoß gegen die Informationspflicht begründet keine Antragsbefugnis“ weiterlesen