OLG Celle: Preisbewertungsformel muss nicht veröffentlicht werden

Eine aktuelle Entscheidung des OLG Celle befasst sich mit der Frage, welche Angaben der öffentliche Auftraggeber hinsichtlich der Bewertung der Angebote machen muss. Gegenstand der Entscheidung war ein Vergabeverfahren über die Beschaffung von Fahrkartenautomaten. Das Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den Bestimmungen der SektVO durchgeführt. In den Vergabeunterlagen gab der Auftraggeber u. a. an, dass das wirtschaftlichste Angebot anhand des Verhältnisses von Preis und Leistung bestimmt werden sollte. Zu der Bewertung der Leistung enthielten die Vergabeunterlagen verschiedene Angaben, wie die einzureichenden Konzepte bewertet werden sollten. Eine Formel zur Preisbewertung, d. h. der Umrechnung des angebotenen Preises in Wertungspunkte, enthielten die Vergabeunterlagen hingegen nicht.

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VK Bund: Gewichtung des Preises mit 90 % kann zulässig sein

In einem aktuellen Beschluß befaßt sich die 1. Vergabekammer des Bundes mit den Anforderungen an die Gewichtung der Zuschlagskriterien. Das Nachprüfungsverfahren betraf eine Ausschreibung einer Krankenkasse über den Abschluß von Rahmenvereinbarungen über die Versorgung der Versicherten mit Geräten zur Schlafapnoetherapie (sog. CPAP-Geräte). Die Vergabeunterlagen sahen vor, daß bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote der Preis mit 90 % und die Qualität mit 10 % gewichtet würden. Ein Anbieter von Schlaftherapiegeräten machte mit einem Nachprüfungsantrag u. a. geltend, daß der Preis im Rahmen der Angebotswertung nicht hinreichend berücksichtigt würde. „VK Bund: Gewichtung des Preises mit 90 % kann zulässig sein“ weiterlesen