Eine Entscheidung der Vergabekammer Berlin befasst sich mit den Anforderungen an die Festlegung der Kriterien für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote im Vergabeverfahren. Der Entscheidung bezieht sich auf ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Beschaffung von Leistungen zur Einführung einer digitalen Akte für die Behörden der Berliner Verwaltung. Als Zuschlagskriterien hatte der Auftraggeber im Vergabeverfahren sowohl den Preis als auch Qualitätskriterien genannt. Mit dem Angebot war ein Kriterienkatalog einzureichen, in dem die Bieter zu erläutern hatten, wie sie bestimmte Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen würden. Der Wertung der Angebote legte der Auftraggeber einen Bewertungskatalog zugrunde, der im Grundsatz dem Kriterienkatalog entsprach, die dortigen Angaben aber um eine weitere Spalte mit Antworterwartungen des Auftraggebers enthielt. Ein Bieter, dessen Angebot nicht für den Zuschlag vorgesehen war, wandte sich mit einem Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer und beanstandete u. a. die Bewertung der Angebote. „VK Berlin: Bewertungskriterien im Vergabeverfahren müssen vor Öffnung der Angebote festgelegt werden“ weiterlesen