Die Diskussion um die Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans hat mit einer aktuellen Entscheidung des 10. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg eine neue Wendung erfahren. Gegenstand des Berufungsurteils ist die Erteilung eines Bauvorbescheids für den Ausbau eines Dachgeschosses eines fünfstöckigen Altbaus in Berlin-Kreuzberg. Das Vorhaben überschreitet u. a. die im Baunutzungsplan für das Vorhabengrundstück festgesetzte Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,5. Nachdem das Bezirksamt deshalb die Erteilung des beantragten Vorbescheides versagt hatte, machte der Bauherr im gerichtlichen Verfahren im Wesentlichen die Funktionslosigkeit der GFZ-Festsetzung im Baunutzungsplan geltend. Die Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erfolglos. „Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans: hohe Anforderungen an die Offenkundigkeit“ weiterlesen