Das OLG Schleswig befasst sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Reichweite der Rügeobliegenheit in Vergabeverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. Gegenstand der Entscheidung ist ein Vergabeverfahren zur Beschaffung der Leitstellentechnik für eine integrierte Leitstelle des Rettungsdienstes. Bestandteil der Vergabeunterlagen war auch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, der die Bieter zustimmen mussten und die insbesondere vorgab, dass Informationen aus dem Vergabeverfahren nicht an Dritte weitergegeben werden durften. Ein Unternehmen beteiligte sich an dem Vergabeverfahren und wandte sich mit einem Nachprüfungsantrag gegen die Entscheidung des Auftraggebers, den Zuschlag auf das Angebot eines Konkurrenten zu erteilen. Im Nachprüfungsverfahren machte der Auftraggeber u. a. geltend, dass die Bieterin gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB und gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) GWB aus dem Verfahren auszuschließen sei, da sie Unterlagen aus dem Vergabeverfahren an ein Beratungsunternehmen weitergegeben habe und daher gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung verstoßen habe. „OLG Schleswig: keine Rügeobliegenheit bei Rechtsverletzungen, die keine Vergabevorschriften betreffen“ weiterlesen