In einer aktuellen Entscheidung befasst sich der EuGH mit den Anforderungen an den Ausschluss wegen einer wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung gemäß Art. 57 Abs. 4 UAbs. 1 lit. d) RL 2014/24/EU. Das Urteil geht zurück auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Obersten Landesgerichts, das in einem Nachprüfungsverfahren betreffend die Vergabe von Verkehrsleistungen im Omnibusverkehr ergangen war. Das vorlegende Gericht wollte insbesondere wissen, ob ein Ausschluss gemäß Art. 57 Abs. 4 UAbs. 1 Lit. d) RL 2014/24/EU voraussetzt, dass der öffentliche Auftraggeber über hinreichend plausible Anhaltspunkte für einen Verstoß der Wirtschaftsteilnehmer gegen Art. 101 AEUV verfügen muss. „EuGH: Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen setzt keinen Kartellrechtsverstoß voraus“ weiterlesen