Das Verwaltungsgericht Berlin befasst sich in zwei aktuellen Entscheidungen erneut mit der Zulässigkeit von Mietobergrenzen und weiteren Vorgaben in einer zweckentfremdungsrechtlichen Abrissgenehmigung für Wohnraum. Die Entscheidungen betreffen den Abriss von Wohnraum, für den der Eigentümer Ersatzwohnraum in Gestalt eines größeren Neubaus auf demselben Grundstück schaffen wollte. Das Bezirksamt Neukölln erteilte die beantragte zweckentfremdungsrechtliche Abrissgenehmigung. Diese enthielt allerdings u. a. die Nebenbestimmung, wonach der Ersatzwohnraum, wenn er nicht vom Eigentümer selbst genutzt wird, dem Wohnungsmarkt zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung zu stellen sein sollte. Hierfür sollte keine höhere Nettokaltmiete als derzeit 7,92 Euro je m2 verlangt werden dürfen. Auch sollte der Eigentümer zur Sicherung dieser Verpflichtung eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Bezirksamts in das Grundbuch eintragen lassen. „VG Berlin: Abrissgenehmigung darf keine Mietobergrenzen enthalten“ weiterlesen