Eine aktuelle Entscheidung des OLG Koblenz verdeutlicht die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Auftragswertschätzung gemäß § 3 VgV. Die Entscheidung betraf die Vergabe eines Auftrags über die Verwertung u. a. von Altpapier. Die vom Auftraggeber, einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, durchgeführte Auftragswertschätzung ergab, dass der Wert des Auftrags unterhalb des Schwellenwerts nach § 106 GWB für die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Teils 4 des GWB lag. Der Auftraggeber vergab den Auftrag daher im Wege einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 4 VOL/A. Eine Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichte er nicht. Stattdessen kontaktierte er fünf Unternehmen und forderte diese zur Abgabe eines Angebots auf. Nach Abschluss des Vertrages mit einem der Bieter wandte sich eines der nicht zum Zuge gekommenen Unternehmen mit einem Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer. Der Antragsteller machte geltend, die Auftragswertschätzung sei fehlerhaft. Der Auftrag überschreite den maßgeblichen Schwellenwert. Der Auftraggeber hätte ein EU-weites Vergabeverfahren durchführen müssen, so dass der geschlossene Vertrag unwirksam sei. „OLG Koblenz: Auftragswertschätzung muss ordnungsgemäß sein“ weiterlesen