Das OVG Berlin-Brandenburg befasst sich in einer aktuellen Entscheidung mit der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines sog. Boardinghouses in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet. Gegenstand der Entscheidung war die Errichtung eines dreigeschossigen Boardinghouses mit 49 Appartements und Tiefgarage in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet. Das Angebot des Boardinghouses sollte sich u. a. an Geschäftsreisende, Außendienstmitarbeiter und Montagearbeiter richten. Diesen sollten zeitlich beschränkte Mietverträge angeboten werden. Die einzelnen Appartements sollten mit Küchen, Badezimmern und Möblierung ausgestattet werden. „OVG Berlin-Brandenburg: Boardinghouse im allgemeinen Wohngebiet zulässig“ weiterlesen