Sebastian Conrad berät Mandanten in allen Bereichen des öffentlichen Rechts und des Vergaberechts. Er begleitet öffentliche Auftraggeber und Bieter in Vergabeverfahren und in streitigen Auseinandersetzungen um öffentliche Aufträge. Im Bau-, Planungs- und Umweltrecht vertritt er Vorhabenträger, Investoren und Eigentümer und berät bei städtebaulichen Projekten ebenso wie bei Infrastrukturvorhaben. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Wirtschaftsverwaltungsrecht, etwa im Regulierungs-, Beihilfe-, Energie- und Informationszugangsrecht, sowie im Verfassungs- und Europarecht.
Sebastian Conrad verfügt über umfangreiche Erfahrungen in streitigen Auseinandersetzungen auf nationaler und internationaler Ebene. Er führt regelmäßig Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten. Als Prozessvertreter von Unternehmen und Behörden hat er eine Vielzahl verwaltungsgerichtlicher Verfahren in allen Instanzen begleitet. Er besitzt eine eingehende Branchenexpertise u. a. im Gesundheitswesen, im Verkehrssektor, in der Immobilienbranche und im IT-, Infrastruktur- und Energiebereich. Zu seinen Mandanten gehören Mobilitätsdienstleister, internationale Bau- und Immobilienkonzerne und Projektentwickler ebenso wie Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, Banken, Technologieunternehmen, Bundes- und Landesministerien sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Unternehmen der öffentlichen Hand. Sebastian Conrad referiert regelmäßig bei Seminaren und Schulungen zu Themen aus seinen Tätigkeitsfeldern und beteiligt sich mit zahlreichen Veröffentlichungen an der Diskussion aktueller Rechtsfragen. Die WirtschaftsWoche hat ihn mehrfach als einen der führenden Rechtsanwälte für Vergaberecht ausgezeichnet. Er wird im JUVE-Handbuch 2022 (“brillant im Vergaberecht, es gibt keinen Besseren”, Mandant) und 2023 als oft empfohlener Rechtsanwalt für Vergaberecht genannt. Who’s Who Legal 2023 führt ihn als empfohlenen Rechtsanwalt in der Kategorie “Germany – Government Contracts”.
Sebastian Conrad studierte als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes in Heidelberg, Montpellier und Berlin. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er am Kammergericht mit Stationen u. a. in Speyer (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften) und Luxemburg (EuGH). An der Freien Universität Berlin wurde er zum Dr. iur. promoviert. Sebastian Conrad ist seit 2005 Rechtsanwalt in Berlin. Von 2009 bis 2016 war er in der führenden Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz in der Praxisgruppe Immobilienrecht/öffentliches Recht tätig. Seit 2016 übt er seine anwaltliche Tätigkeit in der spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei HFK aus. Er ist Fachanwalt für Vergaberecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift “Vergaberecht”, Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses für Vergaberecht bei der Rechtsanwaltskammer Berlin sowie Mitglied der Bundesvereinigung Öffentliches Recht e. V., der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und der Gesellschaft für Umweltrecht e. V. Er ist ferner Mitglied des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg. Sebastian Conrad spricht Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch.