In Fragen des öffentlichen Baurechts ist Dr. Sebastian Conrad in allen Bereichen des Bauplanungsrechts, des Bauordnungsrechts und des Fachplanungsrechts tätig. Dazu gehört u. a. die Beratung von Bauherren, Investoren, Vorhabenträgern und Behörden bei der Schaffung von Baurecht, die Begleitung von Bebauungsplanverfahren, städtebaulichen Verträgen, Genehmigungsverfahren und Planfeststellungsverfahren sowie die Vertretung von Nachbarn und Einwendungsführern einschließlich der Prozessvertretung, insbesondere vor den Verwaltungsgerichten. Spezialgebiete wie Denkmalschutz, Zweckentfremdung und Milieuschutz gehören ebenfalls zum Tätigkeitsspektrum und machen in vielen Fällen einen Schwerpunkt der projektbezogenen Beratung aus.