Dr. Sebastian Conrad berät als Rechtsanwalt in Berlin und bundesweit Behörden und Beamte in Fragen des Beamtenrechts.
Das Beamtenrecht regelt Rechte und Pflichten des Beamten und bildet als Teil des besonderen Verwaltungsrechts das Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes. Grundnorm des Beamtenrechts ist Art. 33 Abs. 5 GG, wonach das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln ist. Diese Grundsätze, zu denen u. a. der Leistungsgrundsatz (Art. 33 Abs. 2 GG) und das Lebenszeitprinzip gehören, werden durch gesetzliche Vorschriften des Bundes- und des Landesrechts konkretisiert und ausgestaltet. Dies sind insbesondere die Beamtengesetze des Bundes und der Länder sowie das Beamtenstatusgesetz, das als Bundesrecht das Statusrecht der Landes- und Gemeindebeamten näher bestimmt.
Zu den in der Praxis besonders relevanten Fragen des Beamtenrechts gehören insbesondere die Statusangelegenheiten, die die Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses sowie Beförderungen betreffen. Nicht selten enden Beförderungsverfahren, insbesondere bei der Vergabe von Spitzenämtern, in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Da dieser Bereich des Beamtenrechts durch eine geringe gesetzliche Regelungsdichte gekennzeichnet ist, ergeben sich wichtige Grundsätze erst aus der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Hierzu gehören auch die Anforderungen an die rechtmäßige Erstellung dienstlicher Beurteilungen, die gesetzlich nur rudimentär geregelt sind.
Im Bereich der Beamtenbesoldung kommt v. a. der Frage der amtsangemessenen Alimentation eine hohe praktische Bedeutung zu. Mehrere Gerichtsentscheidungen haben beispielsweise die Besoldung von Beamten und Richtern in Berlin in bestimmten Besoldungsstufen und in bestimmten Jahren als verfassungswidrig eingestuft. Grundlage hierfür bildet die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die bestimmte Kriterien formuliert hat, die zur Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Alimentation dienen.
Dr. Sebastian Conrad berät als Rechtsanwalt Behörden und Beamte u. a. bei Umstrukturierungen und organisatorischen Maßnahmen, die mit beamtenrechtlich relevanten Auswirkungen verbunden sind. Im Zusammenhang mit Beurteilungen und Beförderungen sowie der Begründung und der Beendigung des Beamtenverhältnisses umfasst sein Tätigkeitsspektrum die außergerichtliche Beratung ebenso wie die hier häufig besonders relevante Vertretung in Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten. Darüber hinaus berät und vertritt er Mandanten auch in Disziplinarverfahren sowie in sonstigen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Beamtenrecht.