Seminar zum Bauplanungsrecht in Berlin

Dr. Sebastian Conrad referiert bei einem Seminar der Baukammer Berlin zu Grundlagen und aktuellen Fragen des Bauplanungsrechts in Berlin. Zu den Themen des Seminars gehören u. a. die Regelungen des Baugesetzbuchs über die Zulässigkeit von Vorhaben im beplanten und unbeplanten Innenbereich, Bestimmungen der Baunutzungsverordnung, Fragen des Rechtsschutzes von Nachbarn, wichtige Inhalte des Baunutzungsplans für Berlin von 1958/60 und der Bauordnung von 1958 sowie aktuelle Fragen im Zusammenhang mit einer möglichen Funktionslosigkeit der Festsetzungen des Baunutzungsplans.  Das Seminar findet am 29. September 2020 von 17 Uhr bis 19 Uhr bei der Baukammer Berlin,  Heerstraße 18/20, 14052 Berlin statt. Weitere Informationen und Anmeldungen hier.

BVerfG: erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach fehlerhafter Nichtzulassung der Berufung

Das Bundesverfassungsgericht zeigt in einem aktuellen Beschluss die verfassungsrechtlichen Grenzen der Nichtzulassung der Berufung im Verwaltungsprozess auf. Erfahrungsgemäß unterliegt die Quote der Zulassung der Berufung durch die Oberverwaltungsgerichte (§ 124a Abs. 5 VwGO) von Gericht zu Gericht erheblichen Schwankungen. Über die Gründe dafür kann nur gemutmaßt werden. Dass der eine oder andere Senat dabei über die Stränge schlägt und den Zugang zum Berufungsverfahren in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise erschwert, zeigen Entscheidungen wie die vorliegende.

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OVG Berlin-Brandenburg: Milieuschutz gilt auch für Garagen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erläutert in einer Beschwerdeentscheidung die Reichweite des sogenannten Milieuschutzes beim Abbruch bestehender baulicher Anlagen. Der Eigentümer eines Grundstücks in einem in Berlin gelegenen sozialen Erhaltungsgebiet (Milieuschutzgebiet gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) wollte leerstehende Garagen auf dem Grundstück abreißen, um auf dem Grundstück ein Neubauvorhaben zu verwirklichen. Das Bezirksamt untersagte den Abriss mit Verweis auf den Milieuschutz und ordnete die sofortige Vollziehung der Verfügung an.

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Auch im Außenbereich: keine Durchsetzung öffentlicher Belange durch den Nachbarn

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg befasst sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Voraussetzungen, unter denen Nachbarn eine unzulässige Bebauung im Außenbereich abwehren können. Die Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks wandte sich gegen die Baugenehmigung zur Errichtung eines Supermarktes in der Nähe ihres Grundstücks auf einem Außenbereichsgrundstück.

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§ 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO doch nicht teilweise unwirksam

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil vom 24. Januar 2019 mit der Wirksamkeit von § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO befasst. Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Norm als unwirksam eingestuft, soweit sie das Parken gegenüber von schmalen Grundstücksein- und -ausfahrten auf schmalen Fahrbahnen verbietet. Insoweit sei die Norm, so die Vorinstanz, nicht mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot vereinbar.

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BVerwG zur Begründung einer dienstlichen Beurteilung (oder: Darf bei der Bildung des Gesamturteils gerechnet werden?)

Erneut gibt eine Angelegenheit aus dem Bereich des Bundesnachrichtendienstes, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist (§ 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO), dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit, die Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine dienstliche Beurteilung fortzuentwickeln. Dem Verfahren lag die Klage eines Sachgebietsleiters beim BND im Amt eines technischen Regierungsdirektors (Besoldungsgruppe A 15) zugrunde, der sich gegen seine dienstliche Regelbeurteilung wandte. Eine erste Beurteilung hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Auf die neuerliche Klage des Beamten hob das Bundesverwaltungsgericht nun auch die daraufhin neu erstellte Beurteilung auf. „BVerwG zur Begründung einer dienstlichen Beurteilung (oder: Darf bei der Bildung des Gesamturteils gerechnet werden?)“ weiterlesen

OVG Berlin-Brandenburg: keine Zusammenlegung von Wohnungen im Milieuschutzgebiet

Eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg befaßt sich mit der Reichweite des sogenannten Milieuschutzes. Das Verfahren betrifft den Antrag einer Wohnungseigentümerin, die zwei ihr gehörende Eigentumswohnungen, eine Zwei-Zimmer-Wohnung mit einer Größe von  53 qm und eine Ein-Zimmer-Wohnung mit einer Größe von 35 qm, zusammenlegen wollte. Die Wohnungen liegen im Geltungsbereich einer sozialen Erhaltungsverordnung i. S. v. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB („Milieuschutzverordnung“). Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg versagte die dafür erforderliche erhaltungsrechtliche Genehmigung. Die Klage der Eigentümerin zum Verwaltungsgericht Berlin blieb erfolglos. Mit seinem jetzt ergangenen Beschluß vom 28. März 2018 lehnte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auch den von der Eigentümerin gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung ab. „OVG Berlin-Brandenburg: keine Zusammenlegung von Wohnungen im Milieuschutzgebiet“ weiterlesen

Wieder einmal: Wer selbst die Abstandsflächen nicht einhält, verdient keinen Schutz

Gebäudeeigentümer, die die bauordnungsrechtlich geforderten Abstandsflächen nicht einhalten, haben einen schweren Stand, wenn es um die Abwehr von Nachbarbebauungen geht. Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin veranschaulicht dies erneut. Die Eigentümer einer Dachgeschoßwohnung in Berlin-Wilmersdorf wandten sich mit einem Eilantrag gegen eine Befreiung, die das Bezirksamt zugunsten der Aufstockung eines Nachbargebäudes erteilt hatten. Die Befreiung war erforderlich, weil die geplante Errichtung eines zusätzlichen Geschosses sowohl gegen die Festsetzung der Geschoßflächenzahl als auch gegen die Festsetzung der Zahl der zulässigen Vollgeschosse des Baunutzungsplans von 1958/1960 verstieß. Die Antragsteller machten geltend, die geplante Aufstockung sei ihnen gegenüber rücksichtslos, weil sie die gebotenen Grenzabstände nicht einhalte. „Wieder einmal: Wer selbst die Abstandsflächen nicht einhält, verdient keinen Schutz“ weiterlesen

Seminar zur Trinkwasserverordnung

Dr. Sebastian Conrad referiert bei einem Seminar der Baukammer Berlin zur Trinkwasserverordnung. Zu den Themen des Seminars gehören u. a. der Anwendungsbereich der Trinkwasserverordnung, die verordnungsrechtlichen Anforderungen an die Trinkwasserbeschaffenheit, die Pflichten der Unternehmer und Inhaber von Wasserversorgungsanlagen sowie die behördliche Überwachung. Das Seminar findet am 27. Februar 2018 von 17 Uhr bis 19 Uhr im Haus der Baukammer, Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin statt. Weitere Informationen und Anmeldungen hier.

VG Mainz: geplante Besetzung einer Abteilungsleiterstelle in einem Ministerium durchweg rechtswidrig

Manche Gerichtsentscheidungen handeln von Fällen, die man kaum für möglich halten mag. Einen solchen Fall betrifft ein aktueller Beschluß des Verwaltungsgerichts Mainz, der in einem beamtenrechtlichen Eilverfahren ergangen ist. Zwar bietet die Entscheidung aus rechtlicher Sicht wenig Neues, da die von dem Gericht herangezogenen Grundsätze und Maßgaben zu Stellenbesetzungen allesamt der gefestigten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in beamtenrechtlichen Angelegenheiten entsprechen. Allerdings ist der der Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt so ungewöhnlich, daß die Entscheidung allein deshalb Beachtung verdient. „VG Mainz: geplante Besetzung einer Abteilungsleiterstelle in einem Ministerium durchweg rechtswidrig“ weiterlesen