VK Bund: Vergabeunterlagen müssen vollständig elektronisch abrufbar sein

Die 2. Vergabekammer des Bundes zeigt in einer aktuellen Entscheidung die Anforderungen an die elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen auf. Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb mit EU-weiter Bekanntmachung die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von elektrisch höhenverstellbaren Bildschirmarbeitsplätzen aus. Unter der Überschrift „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ wurde in der Bekanntmachung auf die technischen Lieferbedingungen des Auftraggebers hingewiesen. Außerdem wurde eine Internetadresse genannt, unter der diese technischen Lieferbedingungen eingesehen werden konnten. „VK Bund: Vergabeunterlagen müssen vollständig elektronisch abrufbar sein“ weiterlesen

VK Baden-Württemberg: Vergabeunterlagen müssen genau gelesen werden

Der Ausschluß von Angeboten nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV führt in der Praxis regelmäßig zu Auseinandersetzungen. Der rechtliche Rahmen ist eindeutig: Angebote, die Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthalten, sind auszuschließen. In der Spruchpraxis der Nachprüfungsinstanzen ist seit langem geklärt, daß darunter jede Abweichung des Angebots von den Vorgaben der Vergabeunterlagen fällt, und zwar unabhängig von ihrer Qualität oder ihrem Gewicht. Der Streit dreht sich daher häufig weniger um Rechtsfragen als vielmehr darum, wie bestimmte Vorgaben des Auftraggebers zu verstehen sind und was der Bieter tatsächlich angeboten hat. „VK Baden-Württemberg: Vergabeunterlagen müssen genau gelesen werden“ weiterlesen

VK Bund zum Angebotsausschluß wegen Abweichungen von den Vergabeunterlagen

Abweichungen des Bieters von den Vergabeunterlagen führen zwingend zum Ausschluß seines Angebotes. Dies ergibt sich bereits unmittelbar aus dem Grundsatz, daß öffentliche Aufträge im Wettbewerb zu vergeben sind. Denn nur dann, wenn alle Bieter dasselbe anbieten, können ihre Angebote miteinander verglichen werden, und es besteht ein echter Wettbewerb darum, wessen Angebot die vom Auftraggeber gewählten Wirtschaftlichkeitskriterien am besten erfüllt. Daher sehen die Vergabeverordnungen und -ordnungen ausdrücklich den Ausschluß solchermaßen abweichender Angebote vor, etwa in § 19 Abs. 3 lit. d) VOL/A-EG a. F. und in § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV n. F. „VK Bund zum Angebotsausschluß wegen Abweichungen von den Vergabeunterlagen“ weiterlesen