OVG Berlin-Brandenburg: kein Erfolg im Konkurrentenstreit trotz fehlerhafter Beurteilung

Nicht immer führt eine fehlerhafte dienstliche Beurteilung zu einer fehlerhaften Auswahlentscheidung bei der Vergabe eines Beförderungsamtes. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zeigt dies in einer aktuellen Entscheidung und legt dabei strenge Maßstäbe an die Frage an, wann sich ein Fehler in der Beurteilung auf die Beförderungsentscheidung auswirken kann.
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OVG Berlin-Brandenburg: Strukturiertes Auswahlgespräch nur bei im wesentlichen gleicher Beurteilung

Eine Regierungsdirektorin im Bundesministerium der Finanzen (BMF) bewarb sich um die Stelle eines Referatsleiters in einem neu gebildeten Referat. Der Dienstposten war über die Ämter der Besoldungsgruppen A 15, A 16 und B 3 gebündelt worden. In ihrer aktuellen dienstlichen Beurteilung war sie mit der Note „B“ (überdurchschnittlich“) beurteilt worden. Das BMF beabsichtigte, die Stelle mit einem Konkurrenten zu besetzen, der in der letzten dienstlichen Beurteilung mit der Spitzennote „A“ („herausragend“) beurteilt worden war. Der Besetzung war ein strukturiertes Auswahlgespräch vorangegangen, in dem der ausgewählte Bewerber wiederum mit „A“, seine Konkurrentin hingegen nur mit „B“ bewertet worden war. „OVG Berlin-Brandenburg: Strukturiertes Auswahlgespräch nur bei im wesentlichen gleicher Beurteilung“ weiterlesen