BVerwG zur Begründung einer dienstlichen Beurteilung (oder: Darf bei der Bildung des Gesamturteils gerechnet werden?)

Erneut gibt eine Angelegenheit aus dem Bereich des Bundesnachrichtendienstes, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist (§ 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO), dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit, die Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine dienstliche Beurteilung fortzuentwickeln. Dem Verfahren lag die Klage eines Sachgebietsleiters beim BND im Amt eines technischen Regierungsdirektors (Besoldungsgruppe A 15) zugrunde, der sich gegen seine dienstliche Regelbeurteilung wandte. Eine erste Beurteilung hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Auf die neuerliche Klage des Beamten hob das Bundesverwaltungsgericht nun auch die daraufhin neu erstellte Beurteilung auf. „BVerwG zur Begründung einer dienstlichen Beurteilung (oder: Darf bei der Bildung des Gesamturteils gerechnet werden?)“ weiterlesen

VG Potsdam: Gesamturteil der Beurteilung muß begründet werden

Eine Beamtin hatte sich um eine Beförderungsstelle als Referatsleiterin beworben. In ihrer Anlassbeurteilung war sie im Gesamturteil mit der Notenstufe 8 beurteilt worden. Ein weiterer Bewerber hatte ebenfalls ein Gesamturteil von 8 Punkten erhalten, weshalb die Behörde ein Auswahlgespräch durchführte, auf dessen Grundlage sie entschied, den Beförderungsdienstposten mit dem weiteren Bewerber zu besetzen. Im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam machte die Beamtin u. a. die Fehlerhaftigkeit ihrer Beurteilung geltend. „VG Potsdam: Gesamturteil der Beurteilung muß begründet werden“ weiterlesen

OVG Berlin-Brandenburg: Strukturiertes Auswahlgespräch nur bei im wesentlichen gleicher Beurteilung

Eine Regierungsdirektorin im Bundesministerium der Finanzen (BMF) bewarb sich um die Stelle eines Referatsleiters in einem neu gebildeten Referat. Der Dienstposten war über die Ämter der Besoldungsgruppen A 15, A 16 und B 3 gebündelt worden. In ihrer aktuellen dienstlichen Beurteilung war sie mit der Note „B“ (überdurchschnittlich“) beurteilt worden. Das BMF beabsichtigte, die Stelle mit einem Konkurrenten zu besetzen, der in der letzten dienstlichen Beurteilung mit der Spitzennote „A“ („herausragend“) beurteilt worden war. Der Besetzung war ein strukturiertes Auswahlgespräch vorangegangen, in dem der ausgewählte Bewerber wiederum mit „A“, seine Konkurrentin hingegen nur mit „B“ bewertet worden war. „OVG Berlin-Brandenburg: Strukturiertes Auswahlgespräch nur bei im wesentlichen gleicher Beurteilung“ weiterlesen

OVG Berlin-Brandenburg billigt Beurteilungsrichtlinien des Auswärtigen Amtes

Mit Beschluß vom 29. April 2016 (OVG 7 S 3.16) hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Beurteilungsrichtlinien des Auswärtigen Amtes hinsichtlich des umstrittenen Systems der Beurteilung durch einen zentralen Beurteiler für rechtmäßig befunden. Gegenstand des Verfahrens war ein Konkurrentenstreit, den eine Beamtin der Besoldungsgruppe A 15 gegen die Auswahlentscheidung für die Beförderung in ein Statusamt der Besoldungsgruppe A 16 zum einheitlichen Versetzungstermin 2016 angestrengt hatte. Die Antragstellerin machte im Eilverfahren u. a. geltend, daß die Beurteilungsrichtlinien des Auswärtigen Amtes rechtswidrig seien, weil sie eine Beurteilung durch einen zentralen Beurteiler vorsehen. Hierfür konnte sie sich auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. Juli 2015 (1 B 1474/14) stützen, dem diese Rechtsauffassung zugrunde lag. „OVG Berlin-Brandenburg billigt Beurteilungsrichtlinien des Auswärtigen Amtes“ weiterlesen