Kein Anspruch des Taxifahrers auf Einrichtung eines Taxistandplatzes

Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 PBefG werden Taxen an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Rechtsverordnungen nach § 47 Abs. 3 PBefG, die von den Landesregierungen oder denjenigen Stellen, denen die Landesregierungen die Verordnungsbefugnis übertragen haben, erlassen werden. Das Bereithalten von Taxen außerhalb der so zugelassenen Taxistände ist unzulässig und stellt gemäß den Rechtsverordnungen nach § 47 Abs. 3 PBefG regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit dar. „Kein Anspruch des Taxifahrers auf Einrichtung eines Taxistandplatzes“ weiterlesen

Bebauungsplan muß Ziele der Raumordnung auch dann beachten, wenn seine Verwirklichung noch nicht konkret zu erwarten ist

Eine Gemeinde stellte einen Bebauungsplan auf, der ein „Sondergebiet Einzelhandel“ für einen großflächigen Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb und einen Getränkemarkt vorsah. Die zugelassenen Verkaufsflächen überschritten bei Zusammenrechnung die im Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013 vorgesehene Verkaufsfläche für Nahversorgungsbetriebe in nicht zentralen Orten. Hiergegen wandte sich der Eigentümer eines benachbarten Betriebs, der bei einer Umsetzung der Planung u. a. eine Erhöhung der Hochwassergefahr für sein Grundstück befürchtete. „Bebauungsplan muß Ziele der Raumordnung auch dann beachten, wenn seine Verwirklichung noch nicht konkret zu erwarten ist“ weiterlesen

Gewerberecht: Bestimmender Einfluß eines unzuverlässigen Dritten begründet Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden

Fehlt es einem Gewerbetreibenden an der für den Betrieb seines Gewerbes notwendigen Zuverlässigkeit, ist ihm die Gewerbeausübung zu untersagen (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GewO), und notwendige gewerberechtliche Genehmigungen wie z. B. eine Gaststättenerlaubnis dürfen nicht erteilt werden. Dabei kann die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nicht nur durch Tatsachen verursacht werden, die in seiner Person liegen. Vielmehr ist er auch dann unzuverlässig, wenn er es ermöglicht, daß ein unzuverlässiger Dritten einen bestimmenden Einfluß auf den Gewerbebetrieb ausübt. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung (Beschluß vom 24. Mai 2016, 22 ZB 16.252) klargestellt und dabei zugleich den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg abgelehnt. „Gewerberecht: Bestimmender Einfluß eines unzuverlässigen Dritten begründet Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden“ weiterlesen