VG Berlin: Referent eines Bezirksstadtrats darf nicht auf Grund persönlicher Präferenzen ausgewählt werden

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer Eilentscheidung die Vergabe der Stelle eines Referenten der Bezirksstadträtin für Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport im Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin als rechtswidrig eingestuft. Dem Verfahren lag eine Stellenausschreibung des Bezirksamtes im Amtsblatt von Berlin zu Grunde, in der das Bezirksamt von den Bewerbern u. a. „eine persönliche Eignung auf Grund des besonderen Vertrauensverhältnisses zur Bezirksstadträtin/dem Bezirksstadtrat“ gefordert hatte. Nach Auswahlgesprächen mit mehreren Bewerbern fiel die Wahl des Bezirksamtes auf einen Kandidaten, der sich als Seiteneinsteiger um die Stelle beworben hatte. Den übrigen Bewerbern wurde gleichzeitig mitgeteilt, daß sie für die Stelle nicht in Frage kämen. Hiergegen wandte sich eine der übergangenen Bewerberinnen mit Erfolg. „VG Berlin: Referent eines Bezirksstadtrats darf nicht auf Grund persönlicher Präferenzen ausgewählt werden“ weiterlesen

VG Potsdam: Gesamturteil der Beurteilung muß begründet werden

Eine Beamtin hatte sich um eine Beförderungsstelle als Referatsleiterin beworben. In ihrer Anlassbeurteilung war sie im Gesamturteil mit der Notenstufe 8 beurteilt worden. Ein weiterer Bewerber hatte ebenfalls ein Gesamturteil von 8 Punkten erhalten, weshalb die Behörde ein Auswahlgespräch durchführte, auf dessen Grundlage sie entschied, den Beförderungsdienstposten mit dem weiteren Bewerber zu besetzen. Im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam machte die Beamtin u. a. die Fehlerhaftigkeit ihrer Beurteilung geltend. „VG Potsdam: Gesamturteil der Beurteilung muß begründet werden“ weiterlesen

OVG Berlin-Brandenburg: Strukturiertes Auswahlgespräch nur bei im wesentlichen gleicher Beurteilung

Eine Regierungsdirektorin im Bundesministerium der Finanzen (BMF) bewarb sich um die Stelle eines Referatsleiters in einem neu gebildeten Referat. Der Dienstposten war über die Ämter der Besoldungsgruppen A 15, A 16 und B 3 gebündelt worden. In ihrer aktuellen dienstlichen Beurteilung war sie mit der Note „B“ (überdurchschnittlich“) beurteilt worden. Das BMF beabsichtigte, die Stelle mit einem Konkurrenten zu besetzen, der in der letzten dienstlichen Beurteilung mit der Spitzennote „A“ („herausragend“) beurteilt worden war. Der Besetzung war ein strukturiertes Auswahlgespräch vorangegangen, in dem der ausgewählte Bewerber wiederum mit „A“, seine Konkurrentin hingegen nur mit „B“ bewertet worden war. „OVG Berlin-Brandenburg: Strukturiertes Auswahlgespräch nur bei im wesentlichen gleicher Beurteilung“ weiterlesen