VK Bund: kein Anspruch auf Ausschreibung bestimmter Wirkstoffkonzentration bei Rabattvertragsausschreibung

Ein aktueller Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes befasst sich mit einer Ausschreibung von Rabattverträgen über Arzneimittel nach § 130a Abs. 8 SGB V. Der Antragsteller, ein pharmazeutischer Unternehmer, machte mit seinem Nachprüfungsantrag geltend, die ausschreibenden Krankenkassen hätten zu Unrecht eine bestimmte Konzentration eines Wirkstoffs nicht nachgefragt und für diese Konzentration keinen Rabattvertrag ausgeschrieben. Dadurch werde ein Konkurrent, der diese Konzentration als einziger am Markt anbiete, in unzulässiger Weise bevorzugt. Denn er könne die nicht ausgeschriebene Konzentration künftig unrabattiert abgeben und dadurch in der Ausschreibung ein besonders niedriges, weil quersubventioniertes Angebot abgeben. Die Krankenkassen, die den Vertrag ohne die entsprechende Konzentration ausgeschrieben hatten, hielten dem entgegen, sie beabsichtigten, die Konzentration in Kürze zum Gegenstand eines in einem Open-house-Verfahren zu schließenden Vertrages zu machen. Dadurch werde sich voraussichtlich ein höheres Rabattniveau einstellen als bei einer Ausschreibung.

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OLG Düsseldorf: AMVSG verhindert Zytostatika-Ausschreibung

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG), das am 31. März 2017 im Bundesrat verabschiedet wurde, hat der Gesetzgeber u. a. vorgesehen, dass Ausschreibungen einzelner Krankenkassen über parenterale Zubereitungen zur Verwendung in der Onkologie (Zytostatika) künftig nicht mehr möglich sind. § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V, der den Krankenkassen bislang die Möglichkeit gab, derartige individuelle Rabattverträge zu schließen, wurde gestrichen. Bereits bestehende Verträge werden mit Ablauf des 31. August 2017 unwirksam (§ 129 Abs. 5 Satz 4 SGB V n. F.). „OLG Düsseldorf: AMVSG verhindert Zytostatika-Ausschreibung“ weiterlesen

VK Bund zur Open-house-Ausschreibung von Rabattverträgen bei indikationsbezogenem Patentschutz

Mehrere Krankenkassen schrieben den Abschluß von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V im Open-house-Modell aus. Gegenstand der Rabattverträge waren Arzneimittel eines Wirkstoffs, für den ein indikationsbezogener Patentschutz besteht, der also für bestimmte Indikationen von einem Schutzrecht umfasst wird, für andere Indikationen jedoch patentfrei ist. Für die jeweiligen Indikationen gaben die Krankenkassen unterschiedliche Rabattsätze vor. Eine Beitritt zum Vertrag war nur möglich, wenn der jeweilige pharmazeutische Unternehmer sein Präparat insgesamt den Konditionen des Rabattvertrags unterwarf.

Nachdem die Krankenkassen bereits mehrere Open-house-Verträge mit pharmazeutischen Unternehmern, die den Wirkstoff als Generikum in den Verkehr bringen, geschlossen hatten, wandte sich die Inhaberin des Patents mit einem Nachprüfungsantrag gegen das Open-house-Verfahren. „VK Bund zur Open-house-Ausschreibung von Rabattverträgen bei indikationsbezogenem Patentschutz“ weiterlesen

EuGH: Open-house-Modell ist vergaberechtsfrei

Mit Urteil vom 2. Juni 2016 (Rs. C-410/14) hat der EuGH die mit Spannung erwartete Entscheidung zur vergaberechtlichen Einordnung zulassungsbasierter Beschaffungsverträge (sogenannte Open-house-Verträge) getroffen. Die Entscheidung erging auf der Grundlage eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 AEUV, das das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 13. August 2014 (VII-Verg 13/14) an den EuGH gerichtet hatte. Ihm lag ein Vergabenachprüfungsverfahren zugrunde, das den Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V durch eine Krankenkasse, die DAK-Gesundheit, betraf. „EuGH: Open-house-Modell ist vergaberechtsfrei“ weiterlesen