Seminar zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

Dr. Sebastian Conrad referiert bei einem Online-Seminar des Behördenspiegels zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Das Seminar findet am 7. September 2021 als Webinar statt und stellt die Regeln für die Konzessionsvergabe vor, die sich aus der Konzessionsvergabeverordnung und der Richtlinie 2014/23/EU ergeben.

Weitere Informationen und Anmeldung hier.

Seminar zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

Dr. Sebastian Conrad referiert bei einem Seminar des Behördenspiegels zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Das Seminar findet am 27. September 2018 in Berlin statt und stellt die Regeln für die Konzessionsvergabe vor, die sich aus der Konzessionsvergabeverordnung und der Richtlinie 2014/23/EU ergeben.

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Seminar zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

Dr. Sebastian Conrad referiert bei einem Seminar des Behördenspiegels zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Das Seminar findet am 27. September 2017 in Berlin statt und stellt die Regeln für die Konzessionsvergabe vor, die sich aus der Konzessionsvergabeverordnung und der Richtlinie 2014/23/EU ergeben.

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Seminarreihe zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen nach neuem Vergaberecht

In Zusammenarbeit mit dem Institut für Kommunalberatung veranstaltet Dr. Sebastian Conrad eine Seminarreihe zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen nach neuem Vergaberecht. Im Mittelpunkt werden die Bestimmungen der neuen Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Richtlinie 2014/23/EU stehen. Die Seminare werden folgende inhaltlichen Schwerpunkte haben:

  • Ausgangssituation: Konzessionsvergabe bisher
    • Spezifisches Konzessionsvergaberecht
    • Allgemeine Grundsätze des Vergaberechts
    • Offene Fragen
  • Anwendungsbereich des neuen Konzessionsvergaberechts
    • Persönlicher Anwendungsbereich
    • Sachlicher Anwendungsbereich
  • Schwellenwert
  • Ausnahmetatbestände
    • Verbundene Unternehmen
    • Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
    • Weitere Ausnahmen, insbesondere in den Bereichen Trinkwasserversorgung, Rettungsdienste und Glücksspiel
  • Verfahrensregeln
    • Bekanntmachungspflicht
    • Gestaltung des Vergabeverfahrens
    • Kommunikation im Vergabeverfahren
    • Eignungsanforderungen
    • Zuschlagskriterien
    • Einbindung von Drittunternehmen
    • Vertragslaufzeit
    • Dokumentation des Verfahrens
  • Vorgaben für die Vertragsdurchführung
    • Nachträgliche Vertragsänderungen
    • Kündigung
  • Rechtsschutz

Vorgesehen sind folgende Termine:

  • Donnerstag, 21. Juli 2016: Stuttgart
  • Freitag, 22. Juli 2016: München
  • Mittwoch, 7. September 2016: Berlin
  • Mittwoch, 5. Oktober 2016: Frankfurt a. M.
  • Dienstag, 18. Oktober 2016: Leipzig
  • Montag, 14. November 2016: Hamburg
  • Dienstag, 15. November 2016: Düsseldorf
  • Dienstag, 23. Mai 2017: Fulda
  • Montag, 29. Mai 2017: Hannover

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EuGH: Neue Vergaberichtlinien haben nur eine begrenzte Vorwirkung

Auf Vergabeverfahren, die vor dem 18. April 2016 begonnen werden, finden die neuen Vergaberichtlinien grundsätzlich keine Anwendung. Dies hat der EuGH in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 7. April 2016, Rs. C-324/14, Partner Apelski Dariusz) klargestellt und damit eine im Zusammenhang mit der Vergaberechtsreform 2016 vielfach diskutierte Frage beantwortet. Bislang ging die Spruchpraxis der Vergabenachprüfungsinstanzen überwiegend davon aus, daß den neuen Vergaberichtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU seit ihrer Annahme am 26. Februar 2014 eine gewisse Vorwirkung für den Zeitraum bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist am 18. April 2016 zukommt. „EuGH: Neue Vergaberichtlinien haben nur eine begrenzte Vorwirkung“ weiterlesen