Seminar zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Dr. Sebastian Conrad referiert bei einem Seminar der Baukammer Berlin zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Das Seminar wird sich mit den wesentlichen Bestimmungen über die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien und über die Förderung ihres Einsatzes befassen und die wesentlichen Inhalte des Gesetzes vorgestellt. Ziel ist es, den Teilnehmern ein Grundverständnis von dem gesetzlichen Rahmen zum Einsatz erneuerbarer Energien bei der energetischen Gebäudeversorgung zu vermitteln und die für die Praxis relevanten Vorgaben verständlich zu machen.

Das Seminar findet am 7. März 2019 von 17 Uhr bis 19 Uhr im Haus der Baukammer, Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin statt. Weitere Informationen und Anmeldungen hier.

Baunutzungsplan: GFZ-Festsetzung nun auch auf der Schöneberger Insel funktionslos

Die Frage der Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans für Berlin beschäftigt weiter die Gerichte. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte sich nun auch mit der Funktionslosigkeit der GFZ-Festsetzung für ein Grundstück im Bereich der sogenannten Schöneberger Insel zu befassen. Der Klage lag ein Vorhaben zum Ausbau des Dachgeschosses eines bestehenden Wohnhauses zugrunde. Durch den Dachgeschossausbau sollte die im Baunutzungsplan festgesetzte Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,5, die das bestehende Gebädude bereits nicht einhielt, weiter überschritten werden. Es sollte eine GFZ von 4,15 erreicht werden. Das Bezirksamt versagte den vom Bauherrn beantragten Vorbescheid unter Berufung auf seine „Leitlinien für die planungsrechtliche Beurteilung bei ergänzenden Bauvorhaben in hoch verdichteten Gebieten“, nach denen einer GFZ-Überschreitung nur bis zu einem Wert von 3,75 zugestimmt werde.

„Baunutzungsplan: GFZ-Festsetzung nun auch auf der Schöneberger Insel funktionslos“ weiterlesen

Wieder einmal: Anforderungen an die Eignung müssen eindeutig sein und bereits in der Bekanntmachung genannt werden

Die 1. Vergabekammer des Bundes befasst sich erneut mit den Anforderungen an die wirksame Bekanntmachung von Eignungsanforderungen. Dem Beschluss lag ein Vergabeverfahren zur Beschaffung von Planungsleistungen im Wege eines offenen Realisierungswettbewerbs für den Neubau eines Bundes-, Kompetenz-, Schulungs- und Dokumentationszentrums zugrunde. Auftraggeber war ein eingetragener Verein, dessen Baumaßnahme allerdings zu mehr als 90 % aus öffentlichen Mitteln des Bundes finanziert wurde, so dass er nach § 99 Nr. 4 GWB als öffentlicher Auftraggeber einzustufen war. Die Wettbewerbsbekanntmachung enthielt u. a. folgende Aussagen über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit zugrunde:

„(…) vom Architekten als Referenzobjekt mindestens ein realisiertes Projekt (Lph 2-8) oder ein Wettbewerbsbeitrag, der die Preisgruppe erreicht hat (…). Werden ausschließlich Wettbewerbsbeiträge eingereicht, ist zusätzlich der Nachweis der Realisierungserfahrung Lph 5-8 – ggf. durch Eignungsleihe gem. § 47 VgV – nachzuweisen. Das bzw. die Referenzobjekte müssen mindestens 2 Mio. Euro Baukosten (Kostengruppe 300 + 400 netto) umfassen. (…)“ (vgl. auch Ziffer 1.15 der Auslobungsbedingungen).“

Der Auftraggeber schloss eine Bietergemeinschaft aus dem weiteren Verfahren aus, weil deren Referenzen nicht die geforderte Mindestauftragssumme von 2 Millionen Euro Baukosten je Auftrag erreicht hätten und zudem älter als drei Jahre seien.

„Wieder einmal: Anforderungen an die Eignung müssen eindeutig sein und bereits in der Bekanntmachung genannt werden“ weiterlesen

§ 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO doch nicht teilweise unwirksam

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil vom 24. Januar 2019 mit der Wirksamkeit von § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO befasst. Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Norm als unwirksam eingestuft, soweit sie das Parken gegenüber von schmalen Grundstücksein- und -ausfahrten auf schmalen Fahrbahnen verbietet. Insoweit sei die Norm, so die Vorinstanz, nicht mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot vereinbar.

„§ 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO doch nicht teilweise unwirksam“ weiterlesen

Form statt Inhalt bewertet: rechtswidrig

Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb die Vergabe von Bauleistungen im offenen Verfahren aus. Mit den Angeboten sollten die Bieter u. a. einen Bauablaufplan einreichen. Die Zuschlagskriterien sahen eine Gewichtung des Preises mit 80 % und eine Gewichtung der Leistung (technischer Wert) mit 20 % vor. Für die Leistungsbewertung sollte u. a. der Bauablauf beurteilt werden. Maßgeblich für die Punktevergabe sollte sein, ob der Bauablauf plausibel dargestellt wird und inwieweit die Angaben zum Fahrzeug- und Geräteeinsatz eine ordnungsgemäße Leistungserfüllung erwarten lassen. „Form statt Inhalt bewertet: rechtswidrig“ weiterlesen

VK Bund: Cannabis-Ausschreibung des BfArM im zweiten Durchgang rechtmäßig

Die 1. Vergabekammer des Bundes hat die Cannabis-Ausschreibung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im zweiten Durchgang grundsätzlich als rechtmäßig eingestuft. Das BfArM hatte die Ausschreibung neu gestartet, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf zuvor ein Zuschlagsverbot ausgesprochen hatte, da das BfArM die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge im ersten Durchgang des Vergabeverfahrens nicht lang genug bemessen hatte (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. März 2018, VII-Verg 40/17). Gegen den zweiten Durchgang des Vergabeverfahrens wandte sich wiederum ein Bieter mit einem Nachprüfungsantrag an die 1. Vergabekammer des Bundes.

„VK Bund: Cannabis-Ausschreibung des BfArM im zweiten Durchgang rechtmäßig“ weiterlesen

Sebastian Conrad als einer der besten Rechtsanwälte für Vergaberecht ausgezeichnet

Die WirtschaftsWoche hat Dr. Sebastian Conrad als einen der renommiertesten Vergaberechtsanwälte in Deutschland ausgezeichnet. Die Auszeichnung ist das Ergebnis einer Umfrage, die die Zeitschrift in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt Research Institute durchgeführt hat und bei der 479 Vergaberechtsanwälte nach der Reputation ihrer Kollegen befragt wurden. Zusätzlich wurde eine Bewertung durch eine Expertenjury vorgenommen. Die Ergebnisse wurden in Heft 47/2018 der WirtschaftsWoche veröffentlicht.

KG: § 50 Abs. 2 GKG gilt auch bei Fortsetzungsfeststellungsanträgen

Gemäß § 50 Abs. 2 GKG beträgt der Streitwert bei Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammer 5 % der Bruttoauftragssumme. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass das wirtschaftliche Interesse des Bieters an dem Erhalt eines Auftrags regelmäßig weniger dem Wert des Auftrags insgesamt als vielmehr dem Gewinn, den der Bieter aus einem Auftrag erwartet, entspricht. Diese Gewinnerwartung hat der Gesetzgeber mit 5 % der Bruttoauftragssummer pauschaliert. „KG: § 50 Abs. 2 GKG gilt auch bei Fortsetzungsfeststellungsanträgen“ weiterlesen